Leistungen
Honorar & Konditionen

In der nebenstehenden Liste unserer Angebote können Sie sich über das Honorar für unsere Leistungen als Heilpraktiker*in beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie informieren.

(Gültig ab: 01.01.2022)

Welche Vorteile haben Sie bei privatfinanzierter Psychotherapie gegenüber Therapien, die von gesetzlichen Krankenkassen gezahlt werden?

  • Die Wartezeiten bei durch die gesetzlichen Krankenkassen gezahlten Therapien der „Richtlinienverfahren“ können bis zu mehrere Monate betragen, die bei privatfinanzierter Psychotherapie meist ganz entfällt.
  • Ein für viele Klient*innen wesentlicher Faktor bei der Entscheidung für eine privatfinanzierte Psychotherapie ist, dass die Behandlung nicht aktenkundig wird. Dadurch gibt es keine Schwierigkeiten bei einem späteren Wechsel von Krankenkassen oder beim Vertragsabschluss von Zusatz-, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen oder bei einer Verbeamtung.
  • Sie können sich die Therapeut*in und die Therapiemethoden aussuchen. Kassenärztliche Psychotherapie ist beschränkt auf die drei „Richtlinienverfahren“: psychoanalytisch begründete Verfahren, Verhaltenstherapie sowie Systemische Therapie (ab 2020). Traumatherapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen! D.h., wenn Sie eine spezifische Traumatherapie wünschen, müssen Sie sie immer privat finanzieren. Sie können Sie aber als „besondere Belastung“ steuerlich geltend machen.
  • Bei privatfinanzierter Psychotherapie können Sie selbst über die Häufigkeit der Sitzungen und die Therapiedauer entscheiden, denn die kassenärztlichen Vorschriften über Dauer der Therapie, Anzahl der Sitzungen, die angewandten Methoden und die Berichterstattung an die Krankenkassen entfallen.
  • Ebenso entfallen natürlich die Sperrfristen wegen einer bereits abgeschlossenen Therapie oder eines Therapieabbruchs.

30 Minuten

0,- €

max. 4 Sitzungen à 50 Minuten

je 80,- € (inkl. 19 % Ust.)

50 Minuten

60,- €

50 Minuten

70,- €

50 Minuten

70,- €

50 Minuten

75,- €

60 Minuten
100,- €

90 Minuten
150,- €

50 Minuten

80,- € (inkl. 19 % Ust.)

2 Therapeut*innen, 50 Min.

130,- €

90 Minuten

30,- €

50 Minuten (für Einzelpersonen)

90,- €

90 Minuten (für Gruppen und Teams)

140,- €

 

60 Minuten
100,- € (inkl. 19% Ust)

2 Termine
1. Termin: 2 Stunden
2. Termin: 1 Stunde
Gesamt: 250,- €

90 Minuten

20,- € (inkl. 19% Ust)

Je nach Ausschreibung

Bei einer privatfinanzierten Psychotherapie bekommen Sie eine zeitnahe, unbürokratische, individuelle und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Therapie in persönlicher Atmosphäre ohne Zeitdruck und ohne spätere Benachteiligungen.

„Im Gegensatz zur oft gehörten Aussage, dass Leistungen durch Heilpraktiker*innen für Psychotherapie nicht durch Zusatzversicherungen übernommen werden, wird, laut heilpraktikerversicherung.biz, Psychotherapie auch beim Heilpraktiker für Psychotherapie von einigen Versicherungen erstattet!

Es lohnt sich daher, bei der Krankenkasse oder dem Zusatzversicherer  anzufragen, ob es die Möglichkeit gibt, „Psychotherapie beim Heilpraktiker für Psychotherapie“ als Leistung geltend zu machen. Das sollten Sie unbedingt vor dem Beginn einer Therapie tun! Zudem kann es sein, dass auch bei einer Kostenübernahme nur ein Teil der Gesamtsumme erstattet wird. Auch das sollten Sie unbedingt vorher erfragen, um keine böse Überraschung zu erleben.

Die Tarife der einzelnen Versicherungen sind sehr unterschiedlich in den Leistungen und auch die Beiträge differieren stark. Daher lohnt ein Vergleich (z.B. bei heilpraktikerversicherung.biz oder anderen Vergleichsportalen).

Sofern in den letzten drei Jahren eine psychotherapeutische Behandlung stattgefunden hat, lehnen die meisten Anbieter in diesem Falle  einen Aufnahmeantrag ab.

Zahlungsmodalitäten

Sie erhalten monatlich eine Rechnung, in der alle abgerechneten Leistungen aufgeführt sind. Diese können Sie als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Nach Erhalt der Rechnung bitten wir Sie, den Gesamtbetrag innerhalb von 14 Tagen zu überweisen. 

Barzahlungen können wir leider nicht entgegennehmen.

Konditionen

Sollten Sie eine vereinbarte Sitzung nicht wahrnehmen können, geben Sie uns bitte spätestens 24 Std. vor Beginn des Termins Bescheid. Die Sitzung wird Ihnen nicht berechnet. Sollten Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt absagen, müssen wir Ihnen die nicht wahrgenommene Sitzung voll berechnen.

Jede Reise beginnt mit einem ersten Schritt...

Hier finden Sie uns